Forch, die idyllische Passhöhe am Pfannenstiel, ist bekannt für ihren Kraftort. Dort und in der Umgebung, so heisst es, kann man Energie und Lebenskraft auftanken. Gleich an der Grenze zu Küsnacht liegt die Forch, und zeichnet sich doch durch eine ganz eigene, unangestrengte Atmosphäre aus.
Auf der Forch entstand das Wohnensemble Guldenenstrasse 1, zehn Einfamilienhäuser und neun Eigentumswohnungen. Mitten im umzäunten Privat-Park ohne Verkehr ist der Schwerpunkt Familienfreundlichkeit mit viel Freiraum. Inmitten altem Baumbestand ist Privatsphäre garantiert.
Gerne in der Natur? Das Naherholungsgebiet beginnt direkt vor Ihrer Haustür. Ideale Bedingungen für schöne Spaziergänge, Wanderungen oder Ausflüge mit dem Bike. Mit der Forchbahn – 10 Minuten zu Fuss – ist aber auch Züric City erreichbar.
Die Nachfrage auf unser Mandat war durchweg hoch. Ein halbes Jahr vor Bezug im November 2019 hatten wir bereits alles verkauft.
Zufriedener Auftraggeber, zufriedene Neu-Eigentümer – ein voller Erfolg für uns. Ob der Kraftort da mitverantwortlich ist?
Darf man überhaupt im Freien ein Feuer mit Geäst und dergleichen entfachen? Ja, man darf grundsätzlich, sagt das Bundesgesetz über den Umweltschutz. Allerdings nur trockene natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle und nur bei wenig Rauchentwicklung. Das Material muss ausreichend trocken sein, es dürfen keine Fremdstoffe verbrannt oder mineralische Brandbeschleuniger verwendet werden. Holz, das mit Nägeln oder Leim zusammengefügt wurde, gilt nicht als natürlich. Das dürfen Sie deshalb nicht im Garten verbrennen.
Flammen oder Funken dürfen keine leicht brennbaren Gegenstände erreichen. Deshalb ist ein Abstand zu Gehölzen und zu Gebäuden von mindestens fünf, besser zehn Metern gut. Wer keinen Ärger mit seinen Nachbarn will, sollte darauf achten, dass das Feuer dort brennt, wo der Rauch nicht auf andere Grundstücke oder Terrassen ziehen kann.
Der Untergrund darf nicht brennbar sein. Für eine Feuerstelle ist ein Durchmesser von 50 bis 100 Zentimetern perfekt. Noch besser: Man hebt diese etwa 5 bis 10 Zentimeter tief aus. In der kleinen Mulde hält sich die Hitze der Glut. Die Feuerstelle können Gartenbesitzer mit großen Steinen eingrenzen.
Ideal zum Verbrennen ist unbehandeltes, gut getrocknetes und dünnes Holz. Nadelhölzer verbreiten viel Licht. Es entsteht jedoch auch recht leicht Funkenflug. Laubhölzer hingegen haben einen höheren Brennwert und bilden besser eine Glut.
Und wie mache ich ein Lagerfeuer richtig?
Ein richtiges Lagerfeuer ist fast ein kleines Kunstwerk. Zuerst macht man in der Mitte der Feuerstelle aus kleinem Anmachholz ein Gitter. Darauf kommen eine Handvoll Späne aus trockenem Nadelholz. Aus dickerem Holz baut man dann darüber bzw. drumherum eine Art Tipi, die Äste werden oben aneinandergelehnt. Zum Anzünden kommt in den Zwischenraum zusammengedrehtes Zeitungspapier oder ein Anzünder.
Um das Anmachholz bauen Sie das Brennholz am besten als viereckigen Stapel. Also zwei parallele Scheite rechts und links des Anzündetipis, darauf schichtet man im rechten Winkel die nächsten beiden Stücke – und immer so weiter. So haben die Holzstücke genug Abstand zueinander und damit ausreichend Sauerstoff.
Ungleichmäßig brennende Stücke sollten Sie mit einem Haken oder einer Metallzange umschichten. Neue Holzstücke fasst man möglichst weit am Ende, nähert sich dem Feuer mit der Windrichtung und legt das Holz mit möglichst großem Abstand auf. Mit dem Haken können Sie es an die richtige Position bringen.
Wenn das Feuer möglichst weit abgebrannt ist, erst dann sollte man löschen. Es eignet sich ein Eimer Wasser, oder Sie nehmen eine Giesskanne – mit der kann man besser zielen.
Im Haus ist nichts so sehr gesellschaftlichen Veränderungen und modischen Strömungen unterworfen wie Küche und Bad. Früher kleine, teilweise sogar fensterlose Arbeitsräume, sind Küchen heute Treffpunkt und Lebensraum. Das Bad ist keine enge Nasszelle mehr, sondern Wellnessbereich.
Der Erneuerungszyklus von Küche und Bad ist kürzer als der anderer Bauteile. Im Mietwesen geht man von etwa 30 Jahren aus. Im Wohneigentumsbereich liegt dieser wegen Trendänderungen und subjektiven Vorstellungen etwa bei 15 bis 20 Jahren. Meist neigt sich dann auch die Betriebstüchtigkeit der zweiten Gerätegeneration dem Ende zu. Also ein guter Zeitpunkt, sich mit der grundsätzlichen Erneuerung von Küche und Bad auseinanderzusetzen.
Für Küche und Bad sollten Sie zuallererst die Frage klären, ob die vorhandene Fläche den künftigen Anforderungen entspricht. Oder kann sie zulasten von angrenzenden Räumen erweitert werden? Die Küche (und teilweise auch das Bad) soll z.B. gegen das Esszimmer (bzw. gegen das Schlafzimmer) hin geöffnet werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Wand und eventuell Stauraum «verloren gehen».
Schliesslich sind Kochinseln und freistehende Badewannen im Trend. Berücksichtigen Sie dabei, dass beides viel Platz beansprucht. Beide stellen zudem bauliche Herausforderungen dar, weil Strom-, Wasser- und Dampfabzugleitungen in Decken und Boden verlegt werden müssen.
Nicht ausser Acht lassen sollten Sie schliesslich, wie sich die Bedürfnisse in Zukunft verändern: Wie viele Personen werden im Haus bzw. der Wohnung wohnen? Sind altersgerechte Installationen notwendig oder gar Rollstuhlgängigkeit? Oder gibt es im Stockwerkeigentum Einschränkungen zu berücksichtigen?
Sind diese Grundsätzlichkeiten geklärt, sind Ihren Ideen kaum Grenzen gesetzt. Damit Sie sich nicht im Dschungel der Angebote verlieren, empfiehlt es sich, einen professionellen Planer zurate zu ziehen.
Unmittelbar am nördlichen Rand des Gleisfelds, nur ein paar Schritte vom Zürcher Hauptbahnhof entfernt, entstehen drei moderne Wohngebäude mit Gewerbeflächen.
Die Wohnungen versprechen eine einzigartige Aussicht aufs Schienenmeer – so entstand der Name „Gleistribüne“. Am 1. Oktober 2019 ist Bezugstermin.
SBB Immobilien beauftragte die Intercity Zürich AG für die Erstvermietung der 139 Mietwohnungen. Erfreulich können wir bereits jetzt Vollvermietung verzeichnen. Und die Nachfrage reisst nicht ab. Immer noch melden sich zahlreiche Interessenten bei uns. Diese müssen wir auf den Wohnungsfinder der Homepage verweisen .
Auf die weitere Zusammenarbeit mit SBB Immobilien freuen wir uns.
Das «Bellerive 17» im Zürcher Seefeld ist ein weiteres schönes Beispiel für ein gewonnenes Co-Mandat innerhalb der Intercity-Gruppe. Die Vermarktung der Liegenschaft findet in enger Zusammenarbeit statt: Während die auf kommerzielle Liegenschaften ausgerichtete SPG Intercity Zurich die rund 1500 m2 Büroflächen vermarktet, ist Intercity Zürich für die Erstvermietung der 15 Wohnungen zuständig.
Eigentümerin der repräsentativen Liegenschaft an der Bellerivestrasse 17 ist die Swiss Re Investments AG. Die Liegenschaft wird ab 2019 saniert.